Sie sind von der BGW angeschrieben worden und sollen den Nachweis der Sicherheitstechnischen und Arbeitsmedizinischen Betreuung erbringen?

Sie suchen einen Kooperationspartner für die entsprechende Umsetzung?

 

Dann sind Sie bei mir richtig.

 

Gerne stehe ich Ihnen, insbesondere bei der alternativen bedarfsorientierten Betreuung zur Verfügung.

So biete ich regelmäßig entsprechende Schulungen (Erst- und Fortbildungsschulung) an, im Moment hauptsächlich online.

 

Für das Jahr 2026 sind folgende Online-Schulungen vorgesehen:

 

Datum

Tag

Uhrzeit

Ort

Art2

06.03.2026

Freitag

14:00 bis 20:00 Uhr

ONLINE

Fortbildung

07.03.2026

Samstag

9:00 bis 15:00 Uhr

ONLINE

Erstschulung für Tierärzte3

21.03.2026

Samstag

9:00 bis 15:00 Uhr

ONLINE

Erstschulung

24.04.2026

Freitag

14:00 bis 20:00 Uhr

ONLINE

Erstschulung

25.04.2026

Samstag

9:00 bis 15:00 Uhr

ONLINE

Fortbildung

02.05.2026

Samstag

9:00 bis 15:00 Uhr

ONLINE

Fortbildung

23.05.2026

Samstag

9:00 bis 15:00 Uhr

ONLINE

Erstschulung

30.05.2026

Samstag

9.00 bis 15:00 Uhr

ONLINE

Erstschulung für LSFV-Hessen3

19.06.2026

Freitag

14:00 bis 20:00 Uhr

ONLINE

Erstschulung

22.08.2026

Samstag

9:00 bis 15:00 Uhr

ONLINE

Erstschulung

04.09.2026

Freitag

14:00 bis 20:00 Uhr

ONLINE

Fortbildung

19.09.2026

Samstag

9:00 bis 15:00 Uhr

ONLINE

Erstschulung für Tierärzte3

07.11.2026

Samstag

9:00 bis 15:00 Uhr

ONLINE

Erstschulung

20.11.2026

Freitag

14:00 bis 20:00 Uhr

ONLINE

Fortbildung

21.11.2026

Samstag

9:00 bis 15:00 Uhr

ONLINE

Erstschulung

2 = Die Erstschulung kann auch als Fortbildung nach 5 Jahren genutzt werden.

3 = Branchenspezifische Schulung ggf. geschlossener TN-Kreis

Wenn nichts anderes angegeben, sind die Schulungen für alle Branchen geeignet.

 

Näheres zu den Schulungen finden auch Sie im Bereich

"Kooperationspartner der BGW"

 

Bitte nutzen Sie grundsätzlich mein Anmeldeformular.

 

Anmeldeformular BGW-Schulungen für 2026
Anmeldeformular_2026.pdf
PDF-Dokument [139.9 KB]

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

Gemäß DGUV Vorschrift 2: Anlage 3 „Alternative bedarfsorientierte betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung“ Nr. 2 „Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen“ muss der Unternehmer im Anschluss an die Motivations- und Informationsmaßnahme jährlich oder im Abstand von höchstens 5 Jahren an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen.

Diesen Sachverhalt erfahren die Unternehmer bereits in den bei mir besuchten Schulungen und über den mit Ihnen geschlossenen Betreuungsvertrag.
 
Falls die regelmäßigen Fortbildungsverpflichtungen von den Unternehmern nicht eingehalten werden, können diese an der alternativen Betreuung nicht mehr teilnehmen und müssen eine Regelbetreuung nachweisen.
Können Kunden die von Ihnen angebotenen Termine nicht wahrnehmen, verweisen Sie gerne auf unser bestehendes E-Learning-Angebot. Damit besteht immer die Möglichkeit noch rechtzeitig vor Ablauf der Fristen einer Fortbildungsverpflichtung nachzukommen.
Die BGW wird künftig eine Überschreitung der Fristen nicht mehr zulassen. Die DGUV Vorschrift 2 ermöglicht mit der 5-Jahresfrist bereits einen sehr langen Zeitraum zur Teilnahme an den Fortbildungen der alternativen Betreuung.
 
Damit Sie sich auf die zukünftige Vorgehensweise einstellen können, dürfen alle Unternehmen, die aktuell bereits ihre Frist überschritten haben, bis zum 31.03.2026 die fälligen Schulungen nachholen.
 
Ab 01.04.2026 gilt dann ausschließlich die oben beschriebene maximale 5-Jahresfrist.

Die staatlich Aufsichtsbehörde (Gewerbeaufsichtsamt bzw. das Amt für Arbeitsschutz) und die Berufsgenossenschaften führen wieder vermehrt Kontrollen von Betrieben, insbesondere von Kleinst- und Kleinbetrieben, durch.

 

 

Was kommt da auf Sie zu?

  • Haben Sie eine Arbeitsschutzbetreuung (Regelbetreuung, Alternative Betreuung)?
  • Liegt eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung vor?
  • Ist die Arbeitsmedizinische Vorsorge (Wunsch-, Angebots- und Pflichtvorsorge) geregelt?
  • Ist der Umgang mit Gefahrstoffen organisiert?
  • Haben Sie einen aktuellen Hygiene- und Desinfektionsplan?
  • Entsorgen Sie alle Abfälle gemäß den Vorgaben?
  • Haben Sie Notfallmaßnahmen (Erste-Hilfe, Brandschutz) festgelegt?
  • Ist die Arbeitsstätte (z.B. Praxis, Salon) gemäß der Arbeitsstättenverordnung eingerichtet bzw. ausgestattet?
  • Hat z.B.  jeder Mitarbeiter zwei Spinde zum Umziehen?
  • Wird die Arbeitskleidung richtig aufbereitet?
  • Sind Ihre Elektrogeräte (regelmäßig) geprüft?
  • Sind die Fluchtwege gekennzeichnet?
  • Können Sie lückenlos die Arbeitszeiten (Beginn, Pause, Ende) Ihrer Mitarbeiter nachweisen?

 

Wenn Sie hier nur einmal mit NEIN geantwortet haben, dann sollten Sie sich von mir beraten lassen.

 

Zur Zeit führt das Gesundheitsamt gerade in Hessen vermehrt Hygienekontrollen durch, auch hier sollten Sie vorbereitet sein. 

 

Safety and more, Partner im Arbeitsschutz,

der Name sagt schon einiges über meine Einstellung zu den Unternehmen und zum Thema Arbeitsschutz.

 

Ich sehe mich nicht als Fremder in Ihrem Betrieb, sondern als Partner, der den Arbeitsschutz gemeinsam mit Ihnen und Ihren Mitarbeitern umsetzen möchte.

 

Gerade in einer Zeit, in der in vielen Branchen ein Fachkräftemangel herrscht, ist es wichtig sichere und motivierende Arbeitsbedingungen zu schaffen.

 

Das kann man auch mit einem guten Arbeitsschutz erreichen, denn niemand möchte seine Gesundheit und sein Leben an seinem Arbeitsplatz aufs Spiel setzen.

 

Gerne helfe ich Ihnen dabei, dies umzusetzten und so Ihre Mitarbeiter sicherer und motivierter arbeiten zu lassen und möglicherweise einen Vorteil gegenüber anderen zu erlangen.

In den letzten Jahren habe ich mich auf den Bereich Gesundheitswesen spezialisiert, ob Arztpraxis, Zahnarztpraxis, Tiermedizinische Praxis,  Therapeutische Praxis, Alten- oder Pflegeheim oder auch Krankenhaus, hier helfe ich Ihnen gerne fachkundig weiter.

 

 

Natürlich auch in allen anderen Branchen (Baugewerbe, Logistik, Öffentlicher Dienst), insbesondere kleine und mittelständige Betriebe können von meinem Wissen und meinen Erfahrungen profitieren.

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© Sicherheitsberater John Szoke